Methodik & Quellen
Wie wir rechnen und woher die Zahlen kommen.
Formel
Zuschuss = förderfähige Kosten × Fördersatz, abgerundet auf volle Euro.
Förderfähige Kosten: Ihre Kosten, höchstens bis zum Höchstbetrag (28.000 € bis 31.01.2027, danach in Schritten von 750 € weniger).
Fördersatz: Grundförderung 30 % + Klimabonus + Einkommensbonus, höchstens 70 % (80 % bei Einkommen bis 30.000 €).
Boni
Klimabonus: nur für Eigentümer, die selbst darin wohnen, beim Ersatz einer funktionierenden Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer funktionierenden, mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Holzheizung. 16 % bis 31.01.2027, dann alle sechs Monate 4 Punkte weniger.
Einkommensbonus: bis 30.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen 40 %, bis 40.000 € 30 %, bis 50.000 € 10 %. Mit Kind 10.000 € mehr.
Was noch offen ist
Ab Q1 2027 soll es für Wärmepumpen ohne EU-Herkunft nur 15 % Grundförderung geben. Das Startdatum ist nicht veröffentlicht. Darum zeigen wir ab 01.01.2027 eine Spanne.
Der Ersatz einer erneuerbaren Heizung, die seit 2008 läuft, wird ab 2027 voraussichtlich nicht mehr gefördert.
Quellen
- KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026
- Richtlinie BEG EM vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1)
- KfW-Pressemitteilung vom 08.07.2026
Wir prüfen die Quellen jede Woche.
Grenzen
Nur zur Information, kein Rechtsanspruch, keine Energieberatung. Maßgeblich ist die KfW.